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Immobiliennachlass
Pauly - 09/22/2005 Wer in den USA Eigentum erwerben moechte, oder es bereits getan hat, sollte sich ueber die Form des Eigentumserwerbs bewusst sein. Wenn mehr als ein Eigentuemer eingetragen sind, beispielsweise Ehegatten, so kann die Rechtsfolge sein, dass das erworbene Miteigentum bei versterben eines der Miteigentuemer an Dritte vererbt wird. In der Zwischenzeit, kann der ueberlebende Miteigentuemer nicht ohne weiteres ueber das Eigentum verfuegen, d.h. es beispielsweise ohne Zustimmung des oder der Erben nicht verkaufen oder beleihen. Das Vorhandensein eines Testaments hilft in den meisten Faellen weiter, aber vorsicht vor handschriftlichen Testamenten! Diese werden in Florida und vielen anderen Staaten grundsaetzlich nicht anerkannt! Zudem muessen auslaendische Testamente in den USA erst einmal anerkannt werden, bevor diese Wirkung entfalten koennen. Es gibt verschiedene Moeglichkeiten, hier auszuhelfen und wir stellen gerne entsprechende Informationen zur Verfuegung! |


