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E-2_Visum
Pauly - 10/15/2003 US-Immigration und das E-2 Investoren Visum von Rechtsanwalt Clemens W. Pauly, LL.M. Es gibt verschiedene Arten von Visa, die es dem einzelnen erlauben, in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten. Eines der nuetzlichsten und die groesste Beweglichkeit gewaehrendes Visum ist das sogenannte E-2 (Investor) Visum, mit welchem sich vorliegender Artikel auseinandersetzen wird. Der Einfachheit halber nennen wir das Visum im folgenden E-2 Visum. Das E-2 Visum ist fuer Staatsangehoerige von insgesamt 39 Laendern erhaeltlich. Hierzu zaehlen von den europaeischen Staaten Deutschland, Belgien, Grossbritanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien und die Tuerkei. Die Voraussetzungen des E-2 Visums sind im einzelnen: 1. Zwischen den USA und dem Heimatland des Investors muss ein Staatsvertrag bestehen. Das ist bezueglich der im vorangegangenen Abschnitt genannten Staaten der Fall. BEACHTE: Man muss nur ein Staatsangehoeriger, nicht aber in dem Vertragsstaat geboren sein. So wuerde zum Beispiel ein venezualischer Staatsangehoeriger, der einen deutsche Pass innehat, fuer ein E-2 Visum antragsberechtigt sein. 2. Der Investor muss die Kontrolle ueber das in den USA ansaessige Unternehmen ausueben. Das ist der Fall, wenn er mindestens 51% der Unternehmensanteile hat. 3. Sollten an einem Unternehmen mehrere Investoren beteiligt sein, so mssen alle die Staatsangehoerigkeit eines der genannten Vertragsstaaten haben. Beispiel: Drei Deutsche kontrollieren 100% des Unternehmens. Sie koennen in den USA investieren und, vorausgesetzt die uebrigen Voraussetzungen sind erfuellt, ein E-2 Visum erhalten. 4. Die Investition muss in dem Sinne aktiv sein, dass geschaeftliche Transaktionen nach aussen hin erkennbar sind. 5. Substantielle Investition. Die Investition muss von der Summe her von einigem Gewicht sein und darf nicht nur marginal sein. 6. Die Investition muss Arbeitsplaetze schaffen; und 7. Die Person, fuer die der Investorenstatus begehrt wird, muss eine Schluesselrolle einnehmen, indem sie entweder der eigentliche Investor, der Geschaeftsfuehrer oder ein mit besonderer Ausbildung oder ueberragenden Qualifikationen ausgestatteter Arbeitnehmer ist. Der Investor bzw. die Investoren muessen tatsaechlich die Kontrolle ueber das Unternehmen oder das Geschaeft ausueben. Kontrolle in diesem Sinne wird von den zustaendigen Behoerden definiert als Innehabung von mindestens 51% der Geschaeftsanteile des Unternehmens, welches die Investition darstellt. Die anwendbaren Vorschriften erlauben auch mehrere Investoren, vorausgesetzt, alle Investoren sind Staatsbuerger eines der Vertragsstaaten und kontrollieren mehr als 50% der Geschaeftsanteile. Wie bereits erwaehnt, muss die Investition des weiteren "aktiv" sein. Aktiv in diesem Sinne bedeutet, dass die Investition gegenwaertig, real und insbesondere Dienstleistungen oder handelbare Erzeugnisse hervorbringen muss. Es muessen mithin geschaeftliche Aktivitaeten irgendeiner Art entwickelt werden. Dafuer reicht es nicht aus, lediglich Geld auf einem amerikanischen Konto anzulegen. Wenn aber ersichtlich ist, dass mit dem auf dem Konto angelegten Geld laufende Ausgaben des Unternehmens bestritten werden, wie etwa die Begleichung von Rechnungen oder die Anschaffung von Inventar, so stellt dies eine "aktive" Investition dar. Ein weiteres Beispiel, in welchem die Ausstellung des E-2 Visums in Betracht kommt, ist der Erwerb und die Fuehrung von Wohnungseigentum, welches bereits ein Einkommen produzierendes Unternehmen darstellt. Die Frage, was eine Investition von einigem Gewicht darstellt, ist sehr schwer zu beantworten, da es hier keine klaren Abgrenzungskriterien und Masstaebe gibt. Den zust¦ndigen Behoerden nach gibt es keine Mindestsumme, die zur Bejahung einer Summe von einigem Gewicht erreicht werden muesste. In der Praxis kann man doch als Faustregel in Erinnerung behalten, dass erst eine Summe ueber 100.000 USD als substantiell gewertet wird. Bei darunter liegenden Summen sollte man auf die Konsultation eines erfahrenen und qualifizierten Anwalts keineswegs verzichten. Weiterhin ist zu beachten, dass nur solche Transaktionen als Investitionen anerkannt werden, bei denen der Investor fuer den Fall des Misserfolges das Risiko selbst traegt, sogenanntes "investment at risk." Das ist bei folgenden Transaktionen der Fall: A. Kredite, die mit investoreigenem Vermoegenswerten gesichert sind. B. Ungesicherte Kredite, gewaehrt auf der Basis der Unterschrift des Investors. C. Bargeldreserven, plaziert auf einnem Geschaeftskonto, die von dem Geschaeft zum Erwerb von Ausstattungsgegenstaenden, Inventar und zur Deckung der Anlaufkosten gedeckt werden. D. Bereits erhobene Ausstattungsgegenstaende und Inventar des Unternehmens. Wenn auch nicht ausdruecklich vorausgesetzt, so wird von den zustaendigen Behoerden dennoch gefordert, dass die Investition in den USA Arbeitsplaetze fuer Amerikaner schafft. Als Amerikaner in diesem Sinne gelten nicht nur amerikanische Staatsbuerger, sondern alle Personen, die sich rechtmaessig in den USA aufhalten und eine Arbeitserlaubnis besitzen. Die Investition darf keinesfalls lediglich der Bestreitung des Lebensunterhalts des Investors und seiner Angehoerigen dienen. Bei der Frage, ob die Investition nur marginal ist, kommt es entscheidend auf den Umfang der Investition und der zu erwartenden Gewinne an. Bei einer Neuinvestition ist diese Bestimmung natuerlich spekulativer Art. Bei Neuinvestitionen ist fuer diese Bestimmung von erheblicher Bedeutung, ob neben dem Investor selbst noch weitere Angestellte erforderlich sind, damit das Unternehmen funktioniert. Auch ist es wichtig darlegen zu koennen, dass zur Entlohnung etwaiger Arbeitnehmer ausreichende Finanzmittel zur Verfuegung stehen. Schliesslich muss der Bewerber fr das Visum in dem die Investition darstellenden Unternehmen eine essentielle Rolle einnehmen. Das ist unzweifelhaft der Fall, wenn dem Investor das ganze Unternehmen gehoert. Sollte jedoch mehr als ein Investor an dem Unternehmen beteiligt sein, bedarf es einer sorgfaeltigen Ueberpruefung, ob jeder der Investoren fuer einen ordnungsgemaessen Geschaeftsbetrieb erforderlich ist. Wenn der Investor vorgenannte Voraussetzungen erfuellt, hat er ueberaus gute Chancen von der amerikanischen Regierung ein E-2 Visum zu erlangen. Das E-2 Visum hat den grossen Vorteil, dass es fuer Staatsangehoerige der Laender Deutschland, Frankreich, Italien fuer fuenf Jahre ausgestellt wird. Danach kann und wird es in der Regel fuer weitere Zeitabschnitte verlaengert, wenn das Unternehmen noch existiert und betrieben wird und der Inhaber daran noch beteiligt ist. |


